Lateinkenntnisse sind für angehende Juristinnen und Juristen zwar nicht mehr Pflicht, aber sie erleichtern das Studium und die Berufspraxis ungemein. Einerseits gehen die Wurzeln unserer Gesetzgebung zurück bis ins Alte Rom, andererseits ist für den Juristen und die Juristin die Sprache das zentrale Werkzeug. Da die juristische Sprache sich sehr stark an das Lateinische anlehnt und darauf Bezug nimmt, haben Lateinerinnen und Lateiner im Studium und im Beruf einen unschätzbaren Vorteil. Ich bin deshalb froh, dass ich in der Mittelschule Latein lernen durfte; und das noch bei einem hervorragenden Lehrer.
Prof. Dr. Daniel Jositsch
Strafrechtsprofessor und Nationalrat

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